Personal aus den Engpassbranchen

Vermittlung von europäischen Fachkräften

Personalhelden sind auf die Personalvermittlung spezialisiert und vermitteln Ihnen Fachpersonal in die Festanstellung aus dem europäischen Raum, unter anderem aus Spanien, Ungarn und Polen. Da wir in den einzelnen Ländern direkt vor Ort tätig sind, können wir eine sichere Entscheidung über die Auswahl des geeigneten Fachpersonals treffen. Schnelligkeit in der der Abwicklung von Aufträgen sowie die Nachbesetzungsregel zeichnen unsere Dienstleistung aus. Das Spektrum der von uns vermittelten Fachkräfte umfasst:

Unser Rekrutierungsprozess

Alle Bewerber werden auf den möglichen Einsatz in Ihrer Einrichtung in einem mehrstufigen Rekrutierungsprozess überprüft. Die Grundvoraussetzungen für alle Bewerber beinhalten:

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  • EU-konformen Berufsabschluss
  • fundierte Deutschkenntnisse
  • Berufserfahrung
  • Professionellen Umgang mit pflegebedürftigen Menschen
  • Freundliches Auftreten

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Mittlerweile arbeitet jede zweite Einrichtung mit einer Vermittlungsagentur, um Fachpersonal im Gesundheitswesen zu akquirieren. Gerne informieren wir Sie über die Beschäftigungsvoraussetzungen und Details zur Personalvermittlung aus dem EU-Ausland. Auf Ihre Anfrage freuen wir uns.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Personalhelden vermitteln medizinisches Fachpersonal aus dem europäischen Ausland nach den geltenden Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten können danach ohne Einschränkungen in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und benötigen keine Arbeitserlaubnis.

Unsere Bewerber verfügen über EU-konforme Berufsabschlüsse (nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG). Dadurch erfolgt die Anerkennung des ausländischen Abschlusses automatisch. Die von uns vermittelten Fachkräfte verfügen auch über gute Sprachkenntnisse. Wir vermitteln Personal ab der Stufe A2 bis B2. Je nach Sprachniveau können die Kandidaten nach der Anstellung auch berufsbegleitend an Sprachkursen teilnehmen, die zum Erreichen der für die Anerkennung vorgeschriebenen Stufe führen.

Das Anerkennungsverfahren wird nach dem Erlangen der B2 Sprachprüfung eingeleitet. Das Verfahren dauert durchschnittlich bis zu 3 Monaten. In dieser Zeit arbeitet das Personal im Gehilfenstatus. Nachdem das Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in Deutschland erlangt wurde, können die Arbeitskräfte als examinierte Fachkräfte eingesetzt werden.

Sollten Sie Fragen zu den Rechtlichen Rahmenbedingungen  haben, steht Ihnen das Pflegehelden Team jederzeit unter der Telefonnummer (0541) 440 130 64 zur Verfügung!

 

  • Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten benötigen keine Arbeitserlaubnis

  • EU-konforme Berufsabschlüsse

    Nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG anereknnate Abschlüsse

  • Sprachkenntnisse

    Bewerber verfügen über gute Sprachkenntnisse

  • Anerkennungsverfahren

    Beantragung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in Deutschland durch Personalhelden